Behörden-Engineering / Genehmigungsverfahren

Das komplexe Umweltrecht und die formellen Anforderungen an Genehmigungsanträge erfordern fachspezifisches Know-how und im besonderen Maße die Berücksichtigung der „weichen“ Faktoren des Behörden-Engineering bzw. eines Ein AntragsexemplarGenehmigungsverfahrens.

Nutzen Sie daher unsere Erfahrung bei der Lösung Ihrer Aufgaben und nutzen Sie Ihre Zeit für Ihre Kernaufgaben!

Wir übernehmen für Sie bundesweit die Antragstellung und Durchführung von Genehmigungsverfahren mit Behördenabstimmung und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einschließlich der zugehörigen Verordnungen (z.B. BImSchV, AwSV) sowie den entsprechenden Vorschriften der Bundesländer.

Immissionsschutz

  • Neugenehmigungen gemäß § 4 BImSchG
  • Änderungsgenehmigungen gemäß § 16 BImSchG mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie – Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU)
  • Anzeigen gemäß § 15 BImSchG
  • allgemeine und standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG
  • Einstufung nach Störfallverordnung
  • Erstellung eines Genehmigungskataster (Zusammenstellung der Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse einschl. der Auflagen und Nebenbestimmungen)
  • Nachverfolgung der Umsetzung der Auflagen und Nebenbestimmungen für einen rechtskonformen Betrieb der Anlagen

Gewässerschutz

  • Genehmigung zur Grundwasserentnahme (Brunnen)
  • Einleitgenehmigungen für (Industrie)-Abwasser in private oder öffentliche Abwasseranlagen im Zusammenhang mit der Abwasserverordnung (AbwV)
  • Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen
  • Einleitgenehmigungen von Niederschlagswasser in ein Gewässer/Grundwasser (Versickerung, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung)
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen nach Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), z.B. Erstellung einer Anlagendokumentation für Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen etc. für wassergefährdende Stoffe, Eignungsfeststellungsverfahren

Sonderfachleute

Uns steht ein Netzwerk aus Gutachtern, Sachverständigen und Experten in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Immissionsschutz gemäß § 26 / § 28 BImSchG (Emissionen nach TA Luft; Schall/Lärm, tieffrequente Geräusche/Erschütterungen; Gerüche)
  • sicherheitstechnische Prüfungen gemäß § 29a BImSchG
  • Bauplanung, Statik
  • Brandschutz
  • Explosionsschutz
  • Arbeitsschutz

Das Behörden Engineering erfordert viel Erfahrung im Umgang mit den Genehmigungsbehörden. Letztlich sind es natürlich Menschen, die uns gegenüber sitzen. Unser Ansatz ist es, eine vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten zu entwickeln. Hieraus entsteht eine Win-win-Situation für Alle!

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